Ab dem 1. Januar 2027 werden Rückforderungsbelege für gesundheitsfördernde Leistungen nach dem Tarif 595 und dem einheitlichen Rechnungsstandard XML 5.0 erstellt. Für Fitness-Guide-zertifizierte Center stellt der SFGV die passende Software kostenfrei zur Verfügung.
Für SFGV-Mitglieder und Fitness-Guide-zertifizierte Center — inklusive elektronischer Übermittlung.
Die Abonnementsbestätigung wird durch den neuen Rückforderungsbeleg ersetzt.
Der SFGV stellt die Software für zertifizierte Center kostenlos zur Verfügung.
Kundendaten per Excel importieren, Belege elektronisch übermitteln.
Tarif 595 regelt die Abrechnung, nicht die Krankenkassen-Anerkennung.
Der Tarif 595 ist der schweizweite Standard für die Abrechnung ambulanter gesundheitsfördernder Leistungen im VVG-Bereich.
Ab 2027 gibt es einen einheitlichen Rückforderungsbeleg statt verschiedener alter Formulare.
Er regelt die Rechnungsstellung, nicht die Anerkennung oder Beitragsentscheidung der Kasse.
Die Entscheidung über Beiträge bleibt weiterhin von der Zusatzversicherung der Kundin oder des Kunden abhängig.
Nicht Ihr Angebot wird neu erfunden. Neu ist vor allem die Art, wie der Rückforderungsbeleg erstellt wird.
Ab dem 1. Januar 2027 ist die bisherige Abonnementsbestätigung nicht mehr zulässig. Stattdessen wird der Rückforderungsbeleg nach Tarif 595 erstellt.
Der neue Rechnungsstandard sorgt dafür, dass die Belege einheitlich aufgebaut und maschinenlesbar sind.
Der Tarif 595 legt keine Verkaufspreise für Ihr Angebot fest. Er standardisiert die Abrechnung, nicht Ihre Preisstrategie.
Wer von Krankenversicherern anerkannt sein will, braucht weiterhin die entsprechende Zertifizierung. Der Tarif 595 ändert daran nichts.
Die Software für Tarif 595 ist für Fitness-Guide-zertifizierte Center kostenlos. Hier die Übersicht der Verbands- und Zertifizierungsgebühren.
Die Kosten entstehen ab Beginn der Zertifizierung.
Beginn zum Beispiel ab 1. Januar 2027 möglich.
Die aufgeführten Preise für die Zertifizierung gelten nur bei einer Mitgliedschaft im SFGV
Ziel ist nicht mehr Komplexität, sondern weniger Aufwand im Alltag.
SFGV-Mitglieder und Fitness-Guide-zertifizierte Center erhalten die Software kostenlos. Damit erstellen Sie den neuen Rückforderungsbeleg korrekt und effizient.
Bestehende Kundendaten müssen nicht einzeln neu erfasst werden. Der Import über eine Excel-Schnittstelle erleichtert die Übernahme und die Aktualisierung aus Ihrer Verwaltungssoftware.
Die Software soll im Sommer oder Herbst 2026 bereitgestellt werden. Dazu sind Online-Schulungen, FAQ und eine Wegleitung vorgesehen.
Die Abonnementsbestätigung wird durch den neuen Rückforderungsbeleg ersetzt. Es gibt 2 Wege:
Die vom SFGV zur Verfügung gestellte Software erstellt das neue Abrechnungsformular. Das Fitness-Center druckt das Abrechnungsformular als PDF auf Papier und übergibt es dem Kunden. Dieser reicht das Abrechnungsformular bei seiner Krankenversicherung ein und stellt das Beitragsgesuch.
Mit der Software des SFGV können Sie das Abrechnungsformular auch elektronisch direkt an die betreffende Krankenversicherung übermitteln. Im Moment ist nur die Helsana in der Lage, diese Übermittlung (eTG) zu empfangen. Bei allen anderen Krankenversicherungen wird es länger dauern.
Sie erfassen die Abodaten in der Software und erstellen den Rückforderungsbeleg. Die AHV- und Versichertennummer dienen zur eindeutigen Identifikation.
Sie geben den Beleg Ihrer Kundin oder Ihrem Kunden mit oder senden ihn direkt elektronisch an eine teilnehmende Krankenversicherung.
Die Krankenversicherung prüft, ob aufgrund der abgeschlossenen Zusatzversicherung ein Beitrag ausgerichtet wird.
Wählen Sie zwischen einem unverbindlichen Beratungsgespräch oder der direkten Anmeldung.
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