Offizielle Branchenlösung

Tarif 595
einfach umsetzen.

Ab dem 1. Januar 2027 werden Rückforderungsbelege für gesundheitsfördernde Leistungen nach dem Tarif 595 und dem einheitlichen Rechnungsstandard XML 5.0 erstellt. Für Fitness-Guide-zertifizierte Center stellt der SFGV die passende Software kostenfrei zur Verfügung.

Für SFGV-Mitglieder und Fitness-Guide-zertifizierte Center — inklusive elektronischer Übermittlung.

Ab 1. Januar 2027

Die Abonnementsbestätigung wird durch den neuen Rückforderungsbeleg ersetzt.

Kostenfreie Lösung

Der SFGV stellt die Software für zertifizierte Center kostenlos zur Verfügung.

Einfacher Prozess

Kundendaten per Excel importieren, Belege elektronisch übermitteln.

Wichtig zu wissen

Tarif 595 regelt die Abrechnung, nicht die Krankenkassen-Anerkennung.

Definition

Was ist der Tarif 595?

Der Tarif 595 ist der schweizweite Standard für die Abrechnung ambulanter gesundheitsfördernder Leistungen im VVG-Bereich.

Einheitlicher Standard

Ab 2027 gibt es einen einheitlichen Rückforderungsbeleg statt verschiedener alter Formulare.

Reine Abrechnungsnorm

Er regelt die Rechnungsstellung, nicht die Anerkennung oder Beitragsentscheidung der Kasse.

«Tarif 595 ist nicht die Anerkennung. Tarif 595 ist die neue Abrechnungsnorm.»

Die Entscheidung über Beiträge bleibt weiterhin von der Zusatzversicherung der Kundin oder des Kunden abhängig.

Ab 1. Januar 2027

Was ändert sich konkret?

Nicht Ihr Angebot wird neu erfunden. Neu ist vor allem die Art, wie der Rückforderungsbeleg erstellt wird.

Abonnementsbestätigung entfällt

Ab dem 1. Januar 2027 ist die bisherige Abonnementsbestätigung nicht mehr zulässig. Stattdessen wird der Rückforderungsbeleg nach Tarif 595 erstellt.

XML 5.0 wird Standard

Der neue Rechnungsstandard sorgt dafür, dass die Belege einheitlich aufgebaut und maschinenlesbar sind.

Preisgestaltung bleibt frei

Der Tarif 595 legt keine Verkaufspreise für Ihr Angebot fest. Er standardisiert die Abrechnung, nicht Ihre Preisstrategie.

Anerkennung bleibt separat

Wer von Krankenversicherern anerkannt sein will, braucht weiterhin die entsprechende Zertifizierung. Der Tarif 595 ändert daran nichts.

Transparente Kosten

Was kostet der Wechsel?

Die Software für Tarif 595 ist für Fitness-Guide-zertifizierte Center kostenlos. Hier die Übersicht der Verbands- und Zertifizierungsgebühren.

Mitgliedschaft SFGV

1 bis 30 GerätePro Jahr CHF 650
31 bis 107 GerätePro Jahr CHF 1'100

Die Kosten entstehen ab Beginn der Zertifizierung.

Zertifizierung Fitness-Guide

Full Time CareÖffnungszeiten immer betreut CHF 1'200Pro Jahr plus MWST
Part Time CareTeilweise unbetreute Zeiten CHF 1'500Pro Jahr plus MWST

Beginn zum Beispiel ab 1. Januar 2027 möglich.

Die aufgeführten Preise für die Zertifizierung gelten nur bei einer Mitgliedschaft im SFGV

Ihr Vorteil

Was Sie vom SFGV erhalten

Ziel ist nicht mehr Komplexität, sondern weniger Aufwand im Alltag.

Kostenfreie Software

SFGV-Mitglieder und Fitness-Guide-zertifizierte Center erhalten die Software kostenlos. Damit erstellen Sie den neuen Rückforderungsbeleg korrekt und effizient.

Excel-Import statt Handarbeit

Bestehende Kundendaten müssen nicht einzeln neu erfasst werden. Der Import über eine Excel-Schnittstelle erleichtert die Übernahme und die Aktualisierung aus Ihrer Verwaltungssoftware.

Begleitung bei der Einführung

Die Software soll im Sommer oder Herbst 2026 bereitgestellt werden. Dazu sind Online-Schulungen, FAQ und eine Wegleitung vorgesehen.

Vorgehen zum Einreichen des neuen Formulars für die Gesundheitsförderungsbeiträge der Krankenversicherungen an die Fitness-Abos

Die Abonnementsbestätigung wird durch den neuen Rückforderungsbeleg ersetzt. Es gibt 2 Wege:

1. Neues strukturiertes Abrechnungsformular

Die vom SFGV zur Verfügung gestellte Software erstellt das neue Abrechnungsformular. Das Fitness-Center druckt das Abrechnungsformular als PDF auf Papier und übergibt es dem Kunden. Dieser reicht das Abrechnungsformular bei seiner Krankenversicherung ein und stellt das Beitragsgesuch.

2. Elektronische Einreichung

Mit der Software des SFGV können Sie das Abrechnungsformular auch elektronisch direkt an die betreffende Krankenversicherung übermitteln. Im Moment ist nur die Helsana in der Lage, diese Übermittlung (eTG) zu empfangen. Bei allen anderen Krankenversicherungen wird es länger dauern.

Ablauf

Der neue Prozess

Beleg erstellen

Sie erfassen die Abodaten in der Software und erstellen den Rückforderungsbeleg. Die AHV- und Versichertennummer dienen zur eindeutigen Identifikation.

Beleg übermitteln

Sie geben den Beleg Ihrer Kundin oder Ihrem Kunden mit oder senden ihn direkt elektronisch an eine teilnehmende Krankenversicherung.

Leistung prüfen

Die Krankenversicherung prüft, ob aufgrund der abgeschlossenen Zusatzversicherung ein Beitrag ausgerichtet wird.

FAQ

Häufige Fragen

Der Tarif 595 ist ein schweizweit gültiger Tarif für ambulante, gesundheitsfördernde Leistungen im VVG-Bereich. Für Fitness-Center bedeutet das: Rückforderungsbelege werden künftig nach einem einheitlichen Standard erstellt.
Ab dem 1. Januar 2027 ist die bisherige Abonnementsbestätigung nicht mehr zulässig. Ab dann werden Rückforderungsbelege nach dem neuen Standard Tarif 595 mit XML 5.0 erstellt.
Ja. SFGV-Mitglieder und Fitness-Guide-zertifizierte Center erhalten die Software kostenlos. Die Bereitstellung ist für Sommer oder Herbst 2026 geplant, inklusive Online-Schulungen und Wegleitung.
Nein. Kundendaten können über eine Excel-Schnittstelle importiert werden. Sie müssen Ihre Daten nicht einzeln neu erfassen.
Nein. Tarif 595 regelt die Abrechnung, nicht die Anerkennung. Wer von Krankenversicherern anerkannt sein will, braucht weiterhin die entsprechende Zertifizierung (z.B. Fitness-Guide). Der Tarif 595 ändert daran nichts.
Kontakt & Anmeldung

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